Kostenvoranschläge
Neutrale Kostenvoranschläge oder auch so genannte“ Kurzgutachten“ sind dann sinnvoll, wenn Sie einen Schaden zu beziffern haben, welcher die Schadenshöhe von ca. 750 € („Bagatellschaden“) nicht übersteigt. Der Vorteil für Sie als Geschädigter liegt bei einem neutralen Kostenvoranschlag in Bezug auf sie Beweissicherung. Wie fertigen Lichtbilder zum Schaden an, um auch zu einem Späteren Zeitpunkt die Beweissicherung aufrecht zu halten.
! Bei der Entscheidung ob es sich tatsächlich um einen Bagatellschaden handelt, helfe ich gerne vor Ort !